Einreise
Einreise nach Bosnien
Die Einreise nach Bosnien (und somit nach Sarajevo) ist für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen über einen Zeitraum von sechs Monaten problemlos machbar, hierfür ist ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig. Es gibt die Voraussetzung, dass das Dokument jeweils noch mindestens drei Monate gültig sein muss bei Ausreise. Sollten die Personaldokumente zuvor als verloren oder gestohlen gemeldet sein, so sollte das unbedingt vor der Reise korrigiert werden.
Sollte der Aufenthalt länger als drei Tage betragen, dann ist eine Registrierung innerhalb von 48 Stunden notwendig. Diese Registrierung wird bei der nächsten Polizeidienststelle vorgenommen und kostet umgerechnet fünf Euro, wobei sich die Preise zwischenzeitlich auch geändert haben könnten. Bei Hotels und Pensionen wird dies für gewöhnlich von der Unterkunft übernommen. Möglicherweise kann es zu weiteren Bestimmungen kommen, diese sind dem Auswärtigen Amt zu entnehmen.
Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für Minderjährige, welche ohne sorgeberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, wird eine beglaubige Einverständniserklärung der Eltern benötigt in kroatischer, bosnischer oder serbischer Sprache.
Innerhalb der Einverständniserklärung sind die persönlichen Angaben des Minderjährigen festzuhalten sowie der/des Sorgeberechtigten beziehungsweise der/des mitreisenden nicht-sorgeberechtigten Erwachsenen.
Zudem ist die Dauer, der Grund des Aufenthaltes und die Gültigkeitsdauer der Einverständniserklärung mitsamt einer Unterschrift der ausstellenden Person/en festzuhalten. Unterhalb des 14. Lebensjahres ist eine solche Einverständniserklärung nicht möglich, die Einreise wird untersagt.
Einreise mit Hund oder Katze
Erforderlich für die Einreise von Hund oder Katze ist der EU-Heimtierausweis, dieser muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung beinhalten. Wenn das Tier ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurde, dann ist der Mikrochip Pflicht.
Das Tier benötigt außerdem eine Tollwutimpfung, die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt eingetragen worden sein. Zudem achtet die Grenzpolizei auch auf die richtige Sicherung des Tieres im Fahrzeug, hierzu gibt der ADAC zahlreiche Tipps.